Globaler Terrorismus – über die Fürsorgepflicht hinaus 
Angesichts der jüngsten Ereignisse stehen Unternehmen vor einer bedeutenden Sicherheitsherausforderung. Sie müssen sich gegen die wachsenden Gefahren des weltweiten Terrorismus mit immer grösserer Reichweite und Eskalation absichern. Bekannte Vorfälle in den Vereinigten Staaten, in Sydney, Paris und Kopenhagen zeigen Anfälligkeiten in der Risikoabwehr auf und lenken damit besonders den Blick auf Unternehmen, die bereits zuvor ganz unterschiedlichen Risiken und weniger stabilen Rahmenbedingungen ausgesetzt waren.
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Fürsorgepflicht
Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen alle möglichen Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein terroristischer Anschlag kann ein Unternehmen auf unterschiedliche Arten treffen. Diese reichen von Verletzungen von Mitarbeitern bis hin zu Sachschäden sowie Unterbrechungen der Geschäftsabläufe und der Lieferkette. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie auf die Risiken durch einen terroristischen Anschlag vorbereitet sind. Die zu ergreifenden Massnahmen können in drei Sicherheitskategorien unterteilt werden:

Überwachung
Wesentlich ist, dass Unternehmen ein Verständnis entwickeln, welchen Risiken sie ausgesetzt sind. Da umfasst auch, gefährdete Personen und risikobehaftete Vermögenswerte zu identifizieren. Die Überwachung von Ereignissen, Gefahrenstufen, Trends und potenziellen Krisenherden ist zum Risikoverständnis unabdingbar, wobei sichergestellt werden muss, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Auch die Schaffung einer Berichtskultur innerhalb des Unternehmens trägt zur Verringerung von Risiken bei. Wenn Mitarbeiter dazu ermutigt werden, verdächtige Vorfälle zu melden, fallen ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig auf. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, eine Bedrohung bereits im Voraus zu erkennen.
Vorbeugung
Eine frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheitsfragen - idealerweise während der Planungsphase - garantiert, dass entsprechende angemessene Kontrollen existieren. Entscheidend dabei ist, dass das Überwachungsniveau dem Risiko angepasst werden kann. Das Gefahrenbewusstsein der Mitarbeiter muss geweckt werden, damit diese eine Risikosensibilität entwickeln und angemessen reagieren können.

Reaktion
Kommt es zu einem Zwischenfall, müssen alle Mitarbeiter schnell und umgehend reagieren können, damit die Auswirkungen gering gehalten und unnötige Verluste vermieden werden. Reaktionspläne mit klar festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind von entscheidender Bedeutung, und es ist wichtig, dass Mitarbeiter sich vor Eintritt etwaiger Ereignisse mit diesen vertraut machen.
Über die Fürsorgepflicht hinaus
Terroristische Anschläge können überall auftreten. Eine umfassende Strategie zur Risikominimierung, die diesen drei Sicherheitskategorien folgt, hilft Unternehmen, sich zu schützen und über die Fürsorgepflicht hinaus zu handeln.

Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort, um herauszufinden, wie AIG Sie dabei unterstützen kann, über die Fürsorgepflicht Ihres Unternehmens hinaus zu agieren.